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Satzung

Satzung des Fördervereins Sankt Michael e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen Förderverein Sankt Michael e.V., der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marburg einzutragen. Sein Sitz ist Marburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist:

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden bzw. für Aufwendungen, die zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind.
Es dürfen keine Personen durch Aufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben beim Ausscheiden keinerlei Anspruch am Vereinsvermögen.

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Organe fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, soweit in dieser Satzung nicht anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Versammlung, der zu Beginn jeder Versammlung festgelegt wird.

§ 6 Der Vorstand

§ 7 Die Mitgliederversammlung

§ 8 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins